Neue Gesetzregelung zur Impfberatung

Fehlt der Nachweis, muss Kita es melden

Eltern, die ihre Kinder ungeimpft in die Kita geben wollen, aber keinen Nachweis über eine Impfberatung vorlegen, müssen jetzt per Gesetz ans Gesundheitsamt gemeldet werden. Bisher war das den Kitas freigestellt.

Beratungsverweigerer können mit Bußgeldern von bis zu 2.500 € belegt werden. Eine Impfpflicht für Kinder besteht weiterhin nicht. (Quelle: test 09/2017, S. 89)