Pressemitteilung der Stadt Hünfeld

Eingeschränkter Regelbetrieb startet ab dem 2. Juni 2020

Hälfte der Kita-Kinder kann betreut werden

Am 2. Juni startet in den Kindergärten in Hessen der eingeschränkte Regelbetrieb. Die Stadt Hünfeld schafft derzeit in Absprache mit den Trägern und Kita-Leitungen gerade alle räumlichen, personellen und rechtlichen Voraussetzungen für einen reibungslosen Start.  Allerdings ist der Unterschied von der bisherigen erweiterten Notbetreuung zum kommenden eingeschränkten Regelbetrieb eher gleitend, sagt Bürgermeister Benjamin Tschesnok. Ziel sei es, den Infektionsschutz zu berücksichtigen und somit die Gruppengröße zu reduzieren, aber auch möglichst viele Kinder zu betreuen.

Rund die Hälfte der Kinder wird in den Hünfelder Kindertagesstätten betreut werden können. Dabei gibt es je nach Einrichtung individuelle Lösungen. Beispielsweise werden freie Räume wie der Turnraum umfunktioniert oder es gibt je nach Möglichkeit auch „Waldgruppen“ – sofern die Begebenheiten das zulassen. Zugleich sind auch die Fachkräfte und die Räume fest einzelnen Gruppen zugeordnet, so dass es im Falle einer Infektion nur eine relativ überschaubare Anzahl von Kindern und Erwachsenen betrifft.

 

Wer hat ab dem 2. Juni Anspruch auf eine Betreuung im Kindergarten?

  • Alle Familien, in denen ein Elternteil einem systemrelevanten Beruf nachgeht (siehe Zweite Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus). Neu ist, dass auch der andere Elternteil berufstätig sein muss
  • Berufstätige und studierende Alleinerziehende
  • Kinder von Schülern/Schülerinnen
  • Familien mit Unterstützung durch das Jugendamt (Kindeswohl, Härtefall)
  • Kinder mit einer Beeinträchtigung/Behinderung

Die weiteren freien Plätze werden von den Trägern der Kindertageseinrichtungen im Rahmen der Betreuungskapazitäten vergeben. Darin liegt die eigentliche Erweiterung des Betreuungsangebots. Wer Anspruch auf die freien Plätze hat, wird von den Kindertagesstätten derzeit individuell erarbeitet. Die Kindergärten informieren die Eltern.

 

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